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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Website & Maklertätigkeit
 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Vereinbarungen,
Angebote und Dienstleistungen zwischen M&D Dewes Immobilien (nachfolgend „Makler“ genannt) und ihren
Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt).


(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht
Vertragsbestandteil, es sei denn, der Makler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss und Textformerfordernis

(1) Ein Maklervertrag zwischen dem Makler und dem Kunden kann durch ausdrückliche schriftliche
Vereinbarung, in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch die Inanspruchnahme der Maklertätigkeit (z. B.
Anforderung eines Exposés, Bestätigung eines Besichtigungstermins) zustande kommen.


(2) Gemäß § 656a BGB bedarf ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines
Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum
Gegenstand hat, zwingend der Textform (z. B. E-Mail, Brief). Mündliche Absprachen oder rein konkludentes
Verhalten genügen in diesen gesetzlich geregelten Fällen nicht für das Entstehen eines Provisionsanspruchs.

§ 3 Vertraulichkeit und Weitergabeverbot

(1) Alle durch den Makler übersandten Informationen, Angebote, Objektnachweise und Exposés sind
ausschließlich für den adressierten Kunden bestimmt und streng vertraulich zu behandeln.


(2) Dem Kunden ist es untersagt, die Objektnachweise und Informationen ohne ausdrückliche, vorherige
schriftliche Zustimmung des Maklers an Dritte weiterzugeben.


(3) Verstößt der Kunde gegen dieses Weitergabeverbot und schließt der Dritte oder eine andere Person, an die
der Dritte die Information weitergegeben hat, infolgedessen einen Hauptvertrag (Kauf- oder Mietvertrag) über
das nachgewiesene Objekt ab, ist der Kunde verpflichtet, dem Makler Schadensersatz in Höhe der
entgangenen Provision zu zahlen.

§ 4 Provisionsanspruch und Fälligkeit

(1) Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht, sobald aufgrund des Nachweises oder der Vermittlung des
Maklers ein wirksamer Hauptvertrag (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag) über das angebotene Objekt zustande
gekommen ist. Die Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit ist hierfür ausreichend.


(2) Die Höhe der Provision richtet sich nach den im jeweiligen Angebot, Exposé oder Maklervertrag explizit
ausgewiesenen Sätzen. Bei Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser mit Verbrauchern wird die
Provision strikt nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere §§ 656c, 656d BGB) hälftig
zwischen Käufer und Verkäufer geteilt, sofern der Makler für beide Parteien tätig ist.


(3) Die Provision wird mit dem rechtswirksamen Abschluss des Hauptvertrages sofort zur Zahlung fällig. Der
Kunde kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung und Fälligkeit leistet.


(4) Der Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Hauptvertrag durch den
Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder durch Rücktritt, Anfechtung oder aus anderen Gründen
rückabgewickelt wird, die nicht im Verantwortungsbereich des Maklers liegen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der Makler ist ausdrücklich berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner des Hauptvertrages (z. B. für den
Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, sofern keine gesetzlichen Einschränkungen
oder Interessenkonflikte entgegenstehen. Bei der Doppeltätigkeit ist der Makler zur strengen Unparteilichkeit
gegenüber beiden Parteien verpflichtet.

§ 6 Eigentümerangaben und Haftungsbeschränkung

(1) Der Makler weist darauf hin, dass alle objektbezogenen Daten, Beschreibungen, Maße, Preise und
sonstigen Angaben im Exposé oder auf der Website auf Informationen des jeweiligen Eigentümers, Vermieters
oder sonstiger Dritter beruhen. Der Makler prüft diese Angaben nach besten Kräften, kann jedoch für deren
Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität keine Gewähr oder Haftung übernehmen.


(2) Zwischenzeitlicher Verkauf oder Vermietung des Objekts bleibt dem Makler bzw. dem Eigentümer
ausdrücklich vorbehalten.


(3) Die Haftung des Maklers für Pflichtverletzungen beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Diese Beschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie für die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht.

§ 7 Vorkenntnis

Ist dem Kunden das vom Makler angebotene Objekt bereits bekannt, ist er verpflichtet, dies dem Makler
unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Exposés oder des Objektnachweises,
in Textform unter Angabe der Quelle anzuzeigen. Unterbleibt diese Mitteilung schuldhaft, kann sich der Kunde
nicht auf eine bestehende Vorkenntnis berufen und schuldet bei Abschluss des Hauptvertrages die vereinbarte
Provision.

§ 8 Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung

(1) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter https://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden ist.


(2) Der Makler ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer
Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Makler und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.


(2) Handelt es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz
des Maklers (Holzminden) ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang
mit dem Maklervertrag.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht
berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzliche Regelung, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag
zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.


Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (M&D Dewes Immobilien, E-Mail: kontakt@dewes-immobilien.de,
Adresse: Sohnreystrasse 6, 37632 Eschershausen mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post
versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.


Folgen des Widerrufs: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von
Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen,
an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion
eingesetzt haben.


Besonderer Hinweis zum vorzeitigen Erlöschen: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir die
Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen
haben, nachdem Sie dazu Ihre ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis
davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.

WIDERRUFSBELEHRUNG FÜR VERBRAUCHER

M&D Dewes Immobilien • Rechtliches Dokument
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